Informationen zur Corona-Krise

Mittlerweile werden die Hilfsmaßnahmen der Regierung und anderer Organisationen zur Corona-Krise konkret.

Viele Fragen werden auf den FAQ Seiten der Kreishandwerkerschaft Stuttgart und der Handwerkskammer Region Stuttgart beantwortet.

Steuererleichterung:

Betriebe, die von der Corona-Krise betroffen sind, können ab sofort bei ihren Finanzämtern zinslose Stundungen bei der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer sowie eine Herabsetzung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und auf den Steuermessbetrag der Gewerbesteuer beantragen. Link.

Soforthilfe Corona:

Für Klein- und Kleinstbetriebe bis 50 Mitarbeiter gibt es eine finanzielle Soforthilfe als einmaligen Zuschuss um die wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren. Die Anträge sind über die Handwerkskammer einzureichen. Art, Umfang und Bedingungen der Hilfe erfahren Sie hier: Link.

Das Ministerium hat hierzu auch eine Hotline eingerichtet:
Tel. 0800 40 200 88 Erreichbar von 9 bis 18 Uhr, jeweils von Montag bis Freitag.

Auslegungshilfe zu Ladenschließungen:

Die Landesregierung hat ihre Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus aktualisiert. Eine Auslegungshilfe des Wirtschaftsministeriums stellt klar, welche Einrichtungen und Ladengeschäfte betroffen sind und welche weiterhin geöffnet bleiben dürfen. Link.

Bürgschaftsbank:

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg hat ihre Fördermöglichkeiten an die Erfordernisse der Corona-Krise angepasst. Unter anderem wurde die Bürgschaftsquote auf bis zu 80 Prozent erhöht. Zudem können Bürgschaften bis zu 250.000 Euro innerhalb von 72 Stunden entschieden werden. Link.

Berufsgenossenschaften:

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise bieten verschiedene Berufsgenossenschaften Ratenzahlungen und Stundungen für die Beiträge zur Unfallversicherung an. Link.

IKK Classic:

Die IKK classic hat kurzfristig für Betriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig zahlen können, folgende Information bereit gestellt. Demnach gilt ab sofort :

  • Auf Antrag des Arbeitgebers können die bereits fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Beiträge zunächst für die Monate März bis Mai 2020 gestundet werden
  • Es wird keine Sicherheitsleistung verlangt
  • Es werden keine Stundungszinsen erhoben
  • Im vorgenannten Zeitraum wird von der Erhebung von Säumniszuschlägen oder Mahngebühren abgesehen

Der Arbeitgeberservice berät die betroffenen Arbeitgeber bei der Antragstellung und erläutert, was zu beachten ist. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Firmenkundenberater der IKK classic.

Diese Maßnahme beruht auf einer Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes. Sollten Sie mit anderen Krankenkassen zusammenarbeiten, informieren Sie sich bitte direkt dort, ob das Vorstehende auch hier zur Anwendung kommt.

Kurzarbeit:

Auf dieser Seite erhalten Sie alle Infos, wenn Sie sich über Kurzarbeitergeld (KUG) informieren möchten, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen. Die hier eingestellten Informationen gelten sowohl, wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch andere konjunkturelle Ursachen entstehen. Diese Seite lotst Sie durch alle Fragen und wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt.

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